Extrem stabiler, brauner Karton mit dem Innenmaß 325 x 245 x 300 mm (Länge x Breite x Höhe)
- Gefahrgutkartons aus Wellpappe mit UN-Zulassung 4G/ 4GV
- Kartons unterliegen der Zulassung für Straßen- (ADR), See- (IMDG, ADNR), Eisenbahn- (RID) und Luftverkehr (ICAO-TI, IATA)
- geprüft und zugelassen für die Verwendung als Umverpackung für Metall, Kunststoff und Glas
- Kartons können als Außenverpackung für flüssige und feste Stoffe verwendet werden
- Außendecke: Kraftliner braun
- Verschlussart gemäß aufgedruckter Verschlussvorschrift: Filamentklebeband (Artikel 930)
- kann als Umverpackung (X,Y,Z) für alle Gefahrgüterklassen (I-hohe Gefahr, II- mittlere Gefahr, III- geringe Gefahr) verwendet werden (Erläuterung Gefahrklassen und zulässige Verpackungen siehe unten)
- je nach Verpackungsklasse und Kartonabmessung gelten unterschiedliche maximale Bruttogewichte:
Artikel- Länge x Breite x Höhe Gefahrenklasse
nr. 4GV-X 4G-X 4G-Y 4G-Z
4993 175 x 155 x 215 mm 4 Kg 5 Kg 8 Kg 8 Kg
396 275 x 195 x 300 mm 10 Kg 14 Kg 20 Kg 30 Kg
397 325 x 245 x 300 mm 10 Kg 17 Kg 25 Kg 35 Kg
398 360 x 260 x 300 mm 15 Kg 21 Kg 30 Kg 40 Kg
400 390 x 390 x 430 mm 25 Kg 43 Kg 60 Kg 70 Kg
401 430 x 310 x 300 mm 20 Kg 30 Kg 40 Kg 45 Kg
402 570 x 370 x 430 mm 30 Kg 60 Kg 75 Kg 85 Kg
Hinweis: Ob die Gefahrgutkartons 4G/ 4GV grundsätzlich auch für Ihr Gefahrgut und den gewünschten Verkehrsweg zugelassen sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt Ihres Gefahrgutes.
Erforderliche Sicherheitsetiketten können auf Anfrage angeboten werden.
Erläuterungen:
Gemäß der UN- Bestimmung werden bei Gefahrgütern 3 Gefahrklassen unterschieden:
I- hohe Gefahr
II- mittlere Gefahr
III- geringe Gefahr
Zusätzlich unterscheidet man 3 Gefahrgutverpackungen:
X- hohe Gefahr
Y- mittlere Gefahr
Z- geringe Gefahr
Folgende Gefahrgutverpackungen dürfen für folgende Gefahrgüter verwendet werden:
X: I, II, III
Y: II, III
Z: III