Das VerpackG-2019 mit Neuerungen und Pflichten zum 1. Juli 2022
Hier finden Sie einige nützliche Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG), welches am 01.01.2019 in Kraft trat. Ab dem 01.07.2022 wurden Neuerungen und Pflichten zum Verpackungsgesetz 2.0 bekannt gegeben.
Verpackungsgesetz 2.0 - Neuerungen und Pflichten
Was ist zu tun?
Wir weisen darauf hin, dass unsere Kartonagen, Verpackungen und Verpackungszubehör unlizenziert verkauft werden.
Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gilt derjenige, der mit Ware befüllte Verkaufs- und/oder Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt - also in der Regel der „Abfüller“.
Da wir die Verpackungen nicht befüllen, sondern als Ware verschicken und diese demnach auch nicht direkt an den Endverbraucher schicken, werden unsere Verpackungen nicht lizenziert verkauft.
Zur Registrierung der Verpackungen ist derjenige verpflichtet, der die Verpackungen erstmalig befüllt bzw. erstmalig das Zubehör verwendet, also Sie, es sei denn Sie sind Wiederverkäufer unserer Verpackungen und versenden diese ebenfalls als Ware.
Wir können Ihnen für die Registrierung gern eine Auflistung Ihrer bestellten Ware mit Angabe des Gewichts zukommen lassen. Wenden Sie sich hierfür mit Angabe Ihrer Kundennummer direkt per Email an marketing@karton.eu
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Weitere Erklärfilme und Hilfen finden Sie direkt auf der Seite Verpackungsregister.org